Neue Preise
Transparenz & klare Preisstruktur

Neue Preise
Transparenz & klare Preisstruktur

Ausschließlich gültig für Privatversichterte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben bundeseinheitlich bereits am 01.01.2024 die Verrechnungssätze für therapeutische Leistungen angehoben. Aufgrund dieser Tariferhöhung passen auch wir ab dem 01.03.2024 die Preise für privatversicherte Patienten auf der Grundlage der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) an. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber - der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - den Ansatz eines Multiplikators, um weiterhin die Qualität der physiotherapeutischen Leistungen sicherzustellen und die betrieblichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Dieser liegt bei 1,4-2,3 der GKV-Vergütung. Wir freuen uns, dass wir beim erhobenen Faktor mit 1,4 am unteren Rand der Spanne bleiben und Ihnen so weiterhin einen fairen Therapiepreis bieten. Sollten Sie Fragen zur GebüTh oder unserem erhobenen Faktor haben, so sprechen Sie uns gerne an. Weitere Infos finden Sie auch auf der Website privatpreise.de

Krankengymnastik KG

20 Min.  I  39,- €

KG ZNS Erwachsene
Bobath I Vojta I PNF

30 Min.  I  62,- €

Klassische Massage KMT

25 Min.  I  28,- €

Manuelle Lymphdrainage MLD45

45 Min.  I  71,- €

Bindegewebsmassage BGM

20 Min.  I  34,- €

Warmpackung
Pelose I Fango

30 Min.  I  21,- €

Ultraschall US

19,- €

KältetHerapie Kryo

16,- €

osteopathischE techniken

50 Min.  I  90,- €

KG ZNS Kind nach Vojta

40 Min.  I  77,- €

Manuelle Therapie MT

25 Min.  I  47,- €

Manuelle Lymphdrainage MLD30

30 Min.  I  47,- €

Manuelle Lymphdrainage MLD60

60 Min.  I  94,- €

Spezialmassagen
Segment I Periost I Colon

20 Min.  I  28,- €

Kompressionsbandagen
einer Extremität

30,- €

Elektrotherapie ET

11,- €

Hausbesuch HB

30,- €

HINWEIS

Alle Zeiten verstehen sich als Richtwerte und inklusive Vorbereitung, Nachbereitung sowie Dokumentation der Behandlung.

Wir empfehlen Ihnen mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe vor Behandlungsbeginn abzuklären, ob und in welcher Höhe eine Leistungserstattung erfolgt.


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