Ausschließlich gültig für Privatversichterte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben bundeseinheitlich bereits am 01.01.2024 die Verrechnungssätze für therapeutische Leistungen angehoben. Aufgrund dieser Tariferhöhung passen auch wir ab dem 01.03.2024 die Preise für privatversicherte Patienten auf der Grundlage der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) an. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber - der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - den Ansatz eines Multiplikators, um weiterhin die Qualität der physiotherapeutischen Leistungen sicherzustellen und die betrieblichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Dieser liegt bei 1,4-2,3 der GKV-Vergütung. Wir freuen uns, dass wir beim erhobenen Faktor mit 1,4 am unteren Rand der Spanne bleiben und Ihnen so weiterhin einen fairen Therapiepreis bieten. Sollten Sie Fragen zur GebüTh oder unserem erhobenen Faktor haben, so sprechen Sie uns gerne an. Weitere Infos finden Sie auch auf der Website privatpreise.de
Wir empfehlen Ihnen mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe vor Behandlungsbeginn abzuklären, ob und in welcher Höhe eine Leistungserstattung erfolgt.